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Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Unternehmen




Ab dem 1.1.23 erhält Ihr Arbeitgeber laut einer neuen Gesetzesvorgabe keine schriftliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr von uns. Sie müssen sich selbst beim Arbeitgeber krankmelden. Dieser erhält dann die notwenigen Informationen von Ihrer Krankenkasse. Bitte setzen Sie sich selbständig mit Ihrem Arbeitgeber über die neuen Regelungen in Verbindung und informieren Sie sich rechtzeitig, da wir dies nicht beeinflussen können.

Genauere Details finden Sie unter folgendem Link:


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Adresse:
Bahnhofstraße 43

29559 Wrestedt

Tel:  05802 228 

Fax: 05802 292

Sprechzeiten:
Mo. - Fr.: 9:00 - 12:00 Uhr

Mo, Di, Do.: 16:00-18:00 Uhr

und nach Vereinbarung


  • Facebook - Weiß, Kreis,

Telefonische Erreichbarkeit nur zu den Sprechzeiten!

Ausserhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an den ärztlichen Notdienst unter Tel.: 116 117 (bundesweit)

In lebensbedrohlichen Notfällen wählen Sie bitte Tel.: 112

Giftnotrufzentrale: 19240

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